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Frequently Asked Questions?


Die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Education im Fach Englisch finden Sie im Studienführer des Englischen Seminars.

Weitere Informationen können Sie außerdem den jeweiligen Prüfungsordnungen entnehmen.

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) 2009 schreibt für das Studium moderner Fremdsprachen "mindestens einen Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird" vor. Dieser Auslandsaufenthalt darf in zwei Teile von je sechs Wochen aufgeteilt werden; dies ist insbesondere beim Studium zweier moderner Fremdsprachen wichtig.

Der obligatorische Auslandsaufenthalt – sofern nicht bereits im Rahmen des B.A.-Studiums absolviert – wird durch einen nicht-kreditierten separaten Eintrag in Campus Office vermerkt und ist nach Aufnahme des Studiums bei der Auslandsberatung nachzuweisen. Der Aufenthalt kann – unabhängig vom Studienfach – bis zur Anmeldung der Master-Arbeit nachgeholt werden.

Bei weiteren Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Auslandsberatung des Englischen Seminars.

Ja, der Besuch eines Communication (MM)-Kurses ist obligatorisch für das Modul Fremdsprachenausbildung. Die andere Veranstaltung kann nach Wahl der Studierenden Grammar oder Translation sein.

Für Ihre individuelle Studienplanung sind Sie selbst verantwortlich. Grundsätzlich setzt im Fach Englisch die Teilnahme am Praxissemester die erfolgreiche Teilnahme am Modul Fremdsprachendidaktik I voraus. Beachten Sie für die Anmeldung zum Praxissemester die Fristen der Professional School of Education.

Das Begleitseminar zum Praxissemester ist eine der beiden Veranstaltungen im Modul Fremdsprachendidaktik II. Die zweite Veranstaltung, das Vertiefungsseminar, muss nach dem Begleitseminar belegt werden. Nach Rücksprache mit den Dozierenden ist unter Umständen auch eine Belegung parallel zum Praxissemester möglich.

Ja, das ist grundsätzlich möglich und durchaus begrüßenswert. Sprechen Sie dies allerdings unbedingt mit den Dozierenden in den jeweiligen Veranstaltungen vor oder zu Beginn des Praxissemesters ab.